Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

I. DEFINITIONEN

  1. «Fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis der vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
  2. «Fotograf und Auftragnehmer» ist die mit der fotografischen Arbeit beauftragte Person: Kati Schneider, Binzmühlestrasse 388, 8046 Zürich, Schweiz.
  3. «Kunde und Auftraggeber» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.«Parteien» sind der Fotograf und der Kunde gemeinsam und «Partei» der Fotograf oder der Kunde je einzeln.
  4. «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde gemeinsam und «Partei» der Fotograf oder der Kunde je einzeln.
  5. «Exemplar» ist jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger oder Online, unter anderem aber nicht ausschliesslich, auf Papier, Diapositiven, CD oder DVD, Computerfestplatten.

II. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen «AGB» gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er beim Fotografen eine fotografische Arbeit bestellt und / oder die zu leistende Reservationsgebühr beglichen ist. Wenn der Kunde diese AGB nicht akzeptieren möchte, muss er eine Bestellung unterlassen. Individuelle Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.

III. LEISTUNG DES FOTOGRAFEN

  1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel zu, wie zum Beispiel über Beleuchtung, Hintergründe und Bildkomposition, sowie Brennweitenwahl und Bearbeitung der entstandenen Fotografien.
  2. Aufwändigere Retuschearbeiten sind im Paketpreis nicht inbegriffen. Wird dies gewünscht, so werden diese Arbeiten gern zu einem Stundensatz von CHF 50/h erledigt.
  3. Der Fotograf gibt keine unbearbeiteten Exemplare (rohe Dateien) ab.
  4. Bei der Ausführung der Fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
  5. Die Fotoapparate und Materialien sowie sonstige Geräte, welche für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
  6. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung und Ziffer VI dieser AGB unten sichert der Fotograf zu, dass die notwendigen Zustimmungen für die vom Fotografen bestimmten Orte (Locations), Gegenstände und Personen eingeholt worden sind und keine Rechte Dritter bei der fotografischen Abbildung und Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss Vereinbarung zwischen den Parteien und diesen AGB entgegenstehen.
  7. Erfüllungsort entspricht der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
  8. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die fotografische Arbeit, die Exemplare und sonstiges geliefertes Material im Eigentum des Fotografen und dürfen vom Kunden in keinster Weise verwendet werden.

IV. URHEBERRECHTE UND NUTZUNGSRECHTE

  1. Die Urheberrechte an der fotografischen Arbeit verbleiben immer beim Fotografen und werden nicht an den Kunden übertragen.
  2. Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
  3. Das einfache Nutzungsrecht geht erst mit dem Senden des Download – Links von Auftragnehmer auf den Auftraggeber über.
  4. Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die fotografische Arbeit zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck zu verwenden. Bei jeder anderen Verwendung als zum vereinbarten Zweck ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zusätzlich zum vereinbarten Honorar zu bezahlen.
  6. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
  7. Eine Bearbeitung der Fotografien durch den Auftraggeber oder durch Dritte ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis des Auftragnehmers gestattet.
  8. Der Kunde hat bei einer Verwendung der fotografischen Arbeit in Print- und Online-Magazinen, Zeitschriften, Büchern und Ausstellungen den Namen des Fotografen als Urheber in geeigneter Form zu erwähnen.
  9. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, darf der Auftragnehmer die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.)
  10. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist nicht möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
  11. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

V. PERSÖNLICHKEITSRECHTE UND SONSTIGE RECHTE DRITTER

  1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, sichert der Kunde zu, dass diese Personen ihre Zustimmung zur fotografischen Abbildung und Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss Vereinbarung zwischen den Parteien und diesen AGB gegeben haben.
  2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, sichert der Kunde zu, dass keine Rechte Dritter der Fotografischen Abbildung und Verwendung davon gemäss Vereinbarung zwischen den Parteien und diesen AGB entgegenstehen.
  3. Falls die in den beiden vorstehenden Ziffern vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, ist der Kunde verpflichtet, den Fotografen von jeglichen Ansprüchen Dritter, Schäden und Kosten (inklusive Anwalts- und Gerichtskosten) freizustellen.
  4. Bei Veranstaltungsreportagen wie Geburtstage oder Taufen liegt es in der Verantwortung der Auftraggeber, die anwesenden Personen von der Anwesenheit eines Fotografen zu unterrichten. Es wird davon ausgegangen, dass die anwesenden Personen mit der Aufnahme der Fotos einverstanden sind, wenn sie diesbezüglich kein Verbot aussprechen.

VI. HAFTUNG / GEFAHRÜBERGANG / AUFSICHTSPFLICHT

  1. Der Fotograf haftet einschliesslich einer Mängelhaftung nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten, beigezogener Dritter und sonstiger Hilfspersonen.
  2. Der Kunde hat eine allfällige Mängelrüge innerhalb von zehn Tagen ab Lieferdatum der fotografischen Arbeit durch die Parteien geltend zu machen. Anschliessend gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Mängelrechte mehr geltend gemacht werden.
  3. Sämtliche Haftung des Fotografen für Schäden oder Verzögerungen infolge von Umständen, auf welche der Fotograf keinen Einfluss hat, wird ausgeschlossen, unter anderem, aber nicht abschliessend, bei Nichtbeförderung oder Verzögerung des Transports des Fotografen selbst, von Hilfspersonen oder von Equipment durch Fluggesellschaft oder bei anderem Transport, infolge Stau, Unfall, Unterbrechungen oder Verzögerungen durch Telekomdienstleister, Behördenentscheide, Streik oder Wetter.
  4. Der Kunde verpflichtet sich während des Fotoshootings oder bei Neugeborenen- oder Babyfotoshootings – in etwaigen Stillpausen in Anwesenheit oder Abwesenheit des Fotografen vollumfänglich seiner Aufsichtspflicht gegenüber der Sicherheit seines Kindes/seiner Kinder nachzukommen.
  5. Kati Photography lehnt jegliche Haftung für Unfälle während eines Fotoshootings in Zusammenhang mit der Nichtbeaufsichtigung eines Kindes durch dessen Erziehungsberechtigte ab.
  6. Schäden, die dem Fotografen am Equipment durch die Nichtbeaufsichtigung von Kindern entstehen, sind von den Eltern vollumfänglich zu ersetzen.
  7. Besitzer von zu fotografierenden Tieren haben ihre Tiere ständig zu beaufsichtigen. Die Fotografin lehnt jegliche Haftung gegenüber Schäden, die durch das Tier verursacht wurden, ab.
  8. Schäden, die dem Fotografen am Equipment durch die Nichtbeaufsichtigung der Tiere entstehen, sind der Fotografin von den Besitzern vollumfänglich zu ersetzen.
  9. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  10. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  11. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
  12. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Bei Veranstaltungen wird sich Kati Schneider in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.

VII. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung (Privacy and Cookie Policy) beschrieben.

VIII. WIDERRUFSRECHT

  1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
  3. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

IX. BESTELLUNGEN UND LIEFERFRISTEN

  1. Die Lieferung des Links zur Onlinegalerie und somit die Erfüllung des Auftrags erfolgt bis maximal 4 Wochen nach dem Ereignis.
  2. Zusatzbestellungen sind nicht Teil des Paketpreises und sind zusätzlich zu bezahlen.
  3. Bestellungen für Zusatzleistungen per E-Mail gelten als verbindlicher Vertragsschluss zwischen den Parteien.
  4. Bestellungen per Telefon müssen schriftlich oder per E-Mail durch den Kunden bestätigt werden.
  5. Für den Versand von Zusatzprodukten wie zum Beispiel Fotoalben ist eine Versandgebühr von CHF 20 zusammen mit dem Betrag der Bestellung im Voraus zu entrichten.
  6. Produkte können erst in Auftrag gegeben werden, wenn der dafür zu begleichende Betrag bei der Fotografin eingegangen ist.

X VERGÜTUNG

  1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale bzw. in Form von vordefinierten Shootingpaketen oder einem individualisierten Angebot berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
  2. Rechnungen sind innert 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug und/oder bis 7 Tage vor dem Termin zu bezahlen. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Termin nicht wahrzunehmen, sollte der Betrag nicht innert der angegebenen Frist auf seinem Konto sein.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Produkte Eigentum des Auftragnehmers.
  4. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin ausserhalb seiner Widerrufsfrist wie beschrieben in Punkt VIII vom Vertrag zurück, so werden 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
  5. Wird eine Rechnung nicht innert der angegebenen Frist bezahlt, erhält der Kunde eine Mahnung und es wird eine Mahngebühr von CHF 15.00 verrechnet.

XI. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich materielles Schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Gerichtsstand ist der Wohnsitz von Kati Schneider. Sie ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu belangen.